Die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, kurz AVGS, erfolgt über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Der genaue Ablauf hängt davon ab, ob Du bereits bei einer dieser Institutionen registriert bist.
Wenn Du bereits Kunde bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bist:
Du kannst Deinen Beratungsbedarf direkt bei Deinem Arbeitsvermittler ansprechen, entweder in einem persönlichen Gespräch oder per E-Mail. In diesem Gespräch wird geprüft, ob ein Bewerbungscoaching für Dich hilfreich erscheint. Falls Dein Arbeitsvermittler den Mehrwert der Maßnahme anerkennt, stellt er Dir den AVGS-Gutschein aus.
Wenn Du noch nicht gemeldet bist:
Der erste Schritt ist die Arbeitssuchend-Meldung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Diese kann auch online erfolgen. Falls Dein Arbeitsvertrag bald endet oder Du Dich aus anderen Gründen beruflich neu orientieren möchtest, kannst Du Dich bereits während der Beschäftigung arbeitssuchend melden. Nach der Anmeldung erhältst Du einen Termin für ein Erstgespräch mit einem Arbeitsvermittler. In diesem Gespräch kannst Du den Wunsch nach einem Einzelcoaching äußern. Wird Dein Antrag genehmigt, erhältst Du den AVGS-Gutschein, den Du anschließend für Dein individuelles Coaching bei einem zertifizierten Anbieter Deiner Wahl einlösen kannst.
Falls Du unsicher bist, wie Du den AVGS beantragen kannst, unterstützen wir Dich gerne. Melde Dich einfach bei uns und wir helfen Dir bei der Antragstellung.